Domains und SubdomainsRatgeber

Domain abgelaufen: Fristen und Rückholung

Bei .com und anderen generischen Endungen kannst du eine gelöschte Domain 30 Tage lang über deinen Registrar zurückholen (Redemption Grace Period), meist gegen eine Gebühr. Eine .de-Domain hat kein Ablaufdatum, ihr Vertrag endet erst mit einer Kündigung. Nach der Löschung gilt auch dort eine Frist von 30 Tagen, in der nur der letzte Inhaber sie neu registrieren kann.

Wandkalender mit leeren Feldern und einer Büroklammer an einem Tag, davor Kaffeetasse und Stift
Bild: KI-generiert

Eine Domain verschwindet nicht von heute auf morgen. Zwischen dem Ablaufdatum und dem Moment, in dem jeder andere sie registrieren kann, liegen mehrere Stufen mit eigenen Fristen. Wie lang sie sind und wie du an deine Domain zurückkommst, hängt vor allem von der Endung ab. Für .com, .net, .org und die übrigen generischen Endungen gelten die Regeln der ICANN. Für .de gelten die Bedingungen der DENIC, und dort gibt es streng genommen gar kein Ablaufdatum.

Generische Endungen: was vor und nach dem Ablauf passiert

Für alle generischen Endungen (gTLDs) gilt seit dem 31.08.2013 die Expired Registration Recovery Policy der ICANN [1]. Sie schreibt den Registraren vor, dich mindestens zweimal vor dem Ablauf zu erinnern: etwa einen Monat vorher und etwa eine Woche vorher. Erlaubt sind 26 bis 35 Tage beziehungsweise 4 bis 10 Tage vor dem Ablaufdatum [1]. Hast du die Domain fünf Tage nach dem Ablauf weder verlängert noch löschen lassen, muss der Registrar dir mindestens eine weitere Nachricht mit einer Anleitung zur Verlängerung schicken [1]. Die Nachrichten gehen an die Adresse, die beim Registrar hinterlegt ist. Ist sie veraltet, erfährst du von alldem nichts.

Nach dem Ablauf darf der Registrar die Registrierung jederzeit löschen [1]. Die Policy verlangt aber, dass deine Domain eine Zeit lang nicht mehr normal funktioniert, damit du es bemerkst. Löscht der Registrar innerhalb von acht Tagen nach dem Ablauf, muss er die Auflösung im DNS bis zur Löschung unterbrechen. Behält er die Domain länger, muss er sie mindestens für die letzten acht Tage unterbrechen, in denen du noch verlängern kannst [1]. Zeigt der Registrar in dieser Zeit eine eigene Seite unter deiner Domain, muss darauf deutlich stehen, dass die Registrierung abgelaufen ist, und wie du sie verlängerst [1].

Die Stufen bis zur Freigabe

Nach dem Ablauf wechselt eine gTLD-Domain durch mehrere Zustände, die du in einer Whois- oder RDAP-Abfrage als Statuscode siehst. Die ICANN erklärt sie für Inhaber so [2]:

Sanduhr, in der fast der ganze Sand durchgelaufen ist, auf einer steinernen Fensterbank
Bild: KI-generiert
StatusBedeutungDauer
autoRenewPeriodDie Registry hat die Domain nach dem Ablauf automatisch verlängert. Willst du sie nicht behalten, meldest du dich beim Registrar.begrenzte Zeit, je nach Registry
redemptionPeriodDer Registrar hat die Löschung beantragt. Die Domain ist aus dem DNS genommen, kann aber zurückgeholt werden.30 Tage
pendingRestoreDer Registrar hat die Wiederherstellung beantragt, die Registry wartet auf seine Unterlagen.meist sieben Tage
pendingDeleteDie Rückholfrist ist vorbei, die Domain wird endgültig gelöscht.fünf Tage, danach frei

Die 30 Tage der Redemption Grace Period sind verbindlich: Mit Ausnahme der gesponserten Endungen müssen alle gTLD-Registries sie anbieten [1]. In dieser Zeit sperrt die Registry die Domain im DNS und lässt keinen Transfer zu einem anderen Registrar zu. Dein Registrar muss dir die Rückholung ermöglichen [1]. Wie lang die übrigen Stufen sind, legt das zugrundeliegende Protokoll ausdrücklich nicht fest. Das bleibt der Registry überlassen [3]. Die Angaben in der Tabelle sind die Werte, die die ICANN für Inhaber nennt [2].

Für den Alltag heißt das: Ab dem Moment, in dem der Registrar die Auflösung unterbricht, sind Website und E-Mail-Adressen unter der Domain nicht mehr erreichbar. In der Redemption Grace Period ist die Domain ganz aus dem DNS genommen [1]. Mails an Adressen unter der Domain können dich in dieser Zeit nicht erreichen, auch Erinnerungen von Diensten, bei denen du dich mit dieser Adresse angemeldet hast.

Kosten entstehen vor allem beim Zurückholen aus der Redemption Grace Period. Die Registrare müssen schon bei der Registrierung offenlegen, was die normale Verlängerung, eine Verlängerung nach dem Ablauf und die Wiederherstellung kosten. Die Preise müssen auf ihrer Website stehen [1].

Bei .de läuft nichts ab

Eine .de-Domain hat kein Ablaufdatum. Der Domainvertrag mit der DENIC wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, und du kannst ihn jederzeit ohne Frist kündigen [4]. Was bei dir als Laufzeit erscheint, ist der Vertrag mit deinem Provider. Läuft dieser aus oder kündigt der Provider, bedeutet das nicht automatisch das Ende der Domain.

Verschlossener Briefumschlag ohne Aufschrift auf einer Fußmatte in einem hellen Hausflur
Bild: KI-generiert

Die DENIC selbst kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Bedingungen nennen dafür unter anderem falsche Inhaberdaten, eine gescheiterte Prüfung dieser Daten oder einen Inhaber ohne Sitz in Deutschland, der trotz Mahnung keinen Zustellungsbevollmächtigten im Inland benennt [4].

TRANSIT: wenn der Provider aufhört

Gibt dein Provider die Verwaltung der Domain auf, übernimmt die DENIC sie selbst über ihren Dienst DENICdirect [4]. Von da an musst du die Gebühren grundsätzlich direkt an die DENIC zahlen [4]. Damit die Domain dabei nicht verloren geht, gibt es das TRANSIT-Verfahren: Die DENIC schreibt dir einen Brief mit einem persönlichen Passwort, und du entscheidest online, wie es weitergeht [5]. Du hast drei Möglichkeiten:

  • Wechsel zu einem neuen Provider, kostenlos bei der DENIC
  • Löschung der Domain, ebenfalls kostenlos
  • Weiterführung bei DENICdirect gegen Gebühr

Für den Wechsel oder die Löschung hast du einen Monat Zeit, das genaue Datum steht im Brief [5]. In dieser Zeit kann niemand anderes die Domain registrieren [5]. Zahlst du nach der Aufforderung binnen eines Monats weder an die DENIC noch wechselst du den Provider, darf die DENIC den Vertrag kündigen [4]. Kann der Brief nicht zugestellt werden, weil deine Anschrift veraltet ist, kündigt die DENIC per E-Mail, und die Domain wird gelöscht [5].

Redemption Grace Period für .de

Auch nach der Löschung einer .de-Domain gibt es eine Frist von 30 Tagen. In dieser Zeit kann die Domain nur für den letzten Inhaber oder für einen Dritten, den dieser benennt, neu registriert werden [6]. Das Liegen in der Frist kostet nichts. Für die Neuregistrierung berechnet die DENIC dem Provider aber Kosten, und die gibt er in der Regel an dich weiter [6]. Wird die Domain in den 30 Tagen nicht zurückgeholt, kann sie danach jeder registrieren [6].

Diese Schonfrist entfällt in drei Fällen: wenn die DENIC den Vertrag nach einer gescheiterten Prüfung der Inhaberdaten kündigt, wenn du schriftlich auf die Frist verzichtest oder wenn bei Vertragsende ein Dispute-Eintrag besteht [6]. Einen Dispute-Eintrag setzt die DENIC, wenn ein Dritter glaubhaft macht, dass die Domain seine Rechte verletzen könnte, und diese Ansprüche gegen den Inhaber geltend machen will [4]. Wann das in Frage kommt, erklärt Domain und Recht.

Domain zurückholen: so gehst du vor

  1. Prüf mit einer Whois-Abfrage, in welchem Zustand die Domain ist. Bei gTLDs zeigt der Statuscode die Stufe. Bei .de meldet die Abfrage der DENIC eine Domain in der Schonfrist als gelöscht mit dem Hinweis auf die Redemption Grace Period [6].
  2. Wende dich an deinen bisherigen Registrar oder Provider. Er kann die Domain in der Frist zurückholen und nennt dir die Kosten.
  3. Bei .de kannst du auch einen anderen Provider beauftragen. Dann läuft die Rückholung als Providerwechsel mit AuthInfo: Die DENIC schickt den Code per Einschreiben an den letzten Inhaber, und du gibst ihn an den neuen Provider weiter [6]. Wie ein Wechsel abläuft, steht unter Domain umziehen: Auth-Code und Providerwechsel.
  4. Prüf nach der Rückholung die Nameserver und die DNS-Einträge. Wurden sie geleert, trägst du sie neu ein, wie unter Nameserver ändern beschrieben.

Vorsicht bei Mahnungen und Mails

Um Domains kreisen viele unseriöse Schreiben, die wie eine Verlängerungsrechnung oder eine Warnung vor der Löschung aussehen. Die DENIC weist darauf hin, dass sie nie per E-Mail nach Passwörtern oder Zugangsdaten fragt. Ihre Mails zur Prüfung von Inhaberdaten kommen immer von der Absenderdomain denic.de. Prüfungen laufen aber meist über den Registrar, dessen Mails nicht von denic.de kommen [7]. Im Zweifel fragst du bei deinem Provider nach, statt auf einen Link in der Mail zu klicken. Wie gefälschte Rechnungen allgemein aufgebaut sind, beschreibt betrug.domain-root.de zum Rechnungsbetrug.

So läuft deine Domain gar nicht erst aus

Oft geht eine Domain verloren, weil eine Erinnerung in einem Postfach landet, das niemand mehr liest. Ein paar Gewohnheiten helfen:

Aufgeschlagenes Notizbuch mit Bleistift neben einem zugeklappten Laptop auf einem aufgeräumten Schreibtisch
Bild: KI-generiert
  • Hinterlege beim Registrar eine E-Mail-Adresse, die nicht unter der betroffenen Domain liegt. Läuft die Domain ab, kommen sonst auch die Warnungen nicht mehr an.
  • Schalte die automatische Verlängerung ein und halte die Zahlungsdaten aktuell.
  • Halte bei .de deine Postanschrift aktuell, weil die DENIC TRANSIT-Briefe und AuthInfo-Codes per Post verschickt.
  • Notier dir, bei welchem Anbieter welche Domain liegt. Bei vielen Domains hilft eine einfache Liste mit Anbieter und Ablaufdatum.

Wer seine Domains bei einem Anbieter bündeln will, findet die Schritte unter Domain registrieren: Ablauf, Registrar und laufende Kosten. Wie du dich gegen eine Übernahme durch Fremde schützt, steht unter Domain-Hijacking verhindern.

  1. Organisation Expired Registration Recovery Policy. ICANN. Stand aktualisiert 21.02.2024. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation EPP Status Codes: What Do They Mean, and Why Should I Know?. ICANN. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz RFC 3915: Domain Registry Grace Period Mapping for the Extensible Provisioning Protocol. IETF, S. Hollenbeck. Stand September 2004. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation DENIC-Domainbedingungen (§ 1, § 2 Abs. 3, § 4, § 7). DENIC eG. Stand Januar 2026. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Information for Domain Holders on the TRANSIT Procedure for .de Domains. DENIC eG. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Redemption Grace Period for .de. DENIC eG. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Beware of phishing: When fake verification emails appear to be from your internet service provider or DENIC. DENIC eG. Stand 06.08.2026. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.