Domains und SubdomainsRatgeber

Domain registrieren: Ablauf, Registrar und laufende Kosten

Eine Domain registrierst du über einen Registrar, bei .de Provider genannt, der deinen Auftrag an die zuständige Registry weitergibt, bei .de also an die DENIC. Ist der Name frei, gilt die Domain meist nach wenigen Minuten. Danach zahlst du Jahr für Jahr an den Registrar, solange du die Domain behältst.

Eine Frau in den Dreißigern notiert am hellen Schreibtisch Ideen auf einem leeren Block, daneben ein Laptop von hinten
Bild: KI-generiert

Wer eine Domain registriert, schließt einen Vertrag über ihre Nutzung, der so lange läuft, wie er verlängert und bezahlt wird. Die Registrierung selbst ist in wenigen Minuten erledigt. Vorher lohnt sich aber ein Blick auf Name, Endung, Rechte anderer und die Daten, die du als Inhaber angeben musst. Diese Seite geht den Ablauf Schritt für Schritt durch und erklärt auch, was beim Kauf einer schon vergebenen Domain anders ist. Was eine Domain technisch ist, steht unter Was ist eine Domain? Aufbau und Funktion.

Wer an der Registrierung beteiligt ist

Für jede Endung gibt es eine Registry, die die Liste aller Domains dieser Endung führt. Für .de ist das die DENIC eG in Frankfurt. Du registrierst aber in der Regel nicht direkt bei der Registry. Dein Auftrag läuft über einen Registrar, bei .de meist Provider genannt. Er leitet ihn an die DENIC weiter und bietet oft zusätzlich Webspace oder E-Mail an [1]. Eine .de-Domain kannst du auch direkt bei der DENIC über DENICdirect registrieren. Dann musst du dich aber selbst um Nameserver, Webspace und alles Weitere kümmern [1]. Den Unterschied zwischen beiden Rollen erklärt der Glossareintrag Registrar und Registry.

Ein alter hölzerner Karteischrank in einem ruhigen Archiv, eine Schublade ist herausgezogen
Bild: KI-generiert

Bei .com, .net, .org und den anderen generischen Endungen läuft es ähnlich, nur dass der Registrar bei der ICANN akkreditiert sein muss. Die ICANN gibt dir als Inhaber das Recht, von deinem Registrar seine Bedingungen und Preise zu erfahren und zu wissen, wie Verlängerung, Umzug und Wiederherstellung ablaufen [2].

Den Namen wählen

Für .de-Domains gelten feste Regeln. Erlaubt sind die Buchstaben a bis z, die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich und Sonderzeichen wie ü oder ß. Der Name darf 1 bis 63 Zeichen lang sein. Ein Bindestrich darf weder am Anfang noch am Ende stehen und nicht gleichzeitig an der dritten und vierten Stelle [1]. Die Grenze von 63 Zeichen pro Namensteil steht schon im DNS-Standard RFC 1035 [3]. Wie Domains mit Umlauten technisch funktionieren, zeigt Umlaut-Domains und Punycode.

Ein guter Name ist kurz, lässt sich am Telefon buchstabieren und ohne Rückfrage tippen. Bindestriche und Umlaute sind erlaubt, führen aber beim Diktieren oft zu Nachfragen. Wenn du einen Namen mit Umlaut nimmst, kann es sinnvoll sein, die Schreibweise mit ae, oe oder ue zusätzlich zu registrieren. Welche Endung zu deinem Vorhaben passt, steht unter Domain-Endungen: .de, .com oder eine neue Endung.

Prüfen, ob der Name frei ist und dir zusteht

Domains werden nach dem Grundsatz "first come, first served" vergeben. Jede .de-Domain gibt es nur einmal, deshalb solltest du vorher die Verfügbarkeit abfragen [1]. Die DENIC bietet dafür eine eigene Domainabfrage an, die meisten Registrare ebenfalls.

Frei heißt aber noch nicht, dass du den Namen auch benutzen darfst. Mit dem Domainauftrag versicherst du, dass Registrierung und Nutzung keine Rechte Dritter verletzen, etwa Marken- oder Namensrechte [4]. Die DENIC prüft das nicht, das Risiko liegt bei dir [5]. Sie empfiehlt eine Recherche im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts, im Handelsregister und in Suchmaschinen [5]. Was dabei rechtlich zählt, erklärt Domain und Recht: Namensrecht, Marken und Streitfälle.

Der Ablauf in sechs Schritten

  1. Name und Endung festlegen, Verfügbarkeit prüfen.
  2. Markenregister, Handelsregister und Suchmaschinen nach dem Namen durchsuchen.
  3. Einen Registrar wählen. Achte auf die Bedingungen für Verlängerung und Kündigung, auf Zwei-Faktor-Anmeldung und darauf, ob du den Auth-Code für einen späteren Umzug selbst erzeugen kannst.
  4. Die Inhaberdaten vollständig und richtig angeben.
  5. Den Auftrag abschicken. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist eine .de-Domain in der Regel innerhalb weniger Minuten nutzbar [1].
  6. Nameserver und DNS-Einträge einrichten, damit Website und E-Mail funktionieren. Welche Einträge du brauchst, steht unter DNS-Einträge im Überblick.

Worauf du bei der Wahl des Registrars achtest

Für die Domain selbst ist es gleich, über welchen Anbieter du sie registrierst: Eine .de-Domain bei Anbieter A funktioniert genauso wie bei Anbieter B. Unterschiede gibt es bei Preisen, Bedienung und Schutz. Ein paar Punkte, die du vorher klären solltest:

  • Kannst du den Auth-Code für einen späteren Umzug selbst im Kundenkonto erzeugen? Manche Registrare bieten das an, bei anderen musst du ihn anfordern [11].
  • Bietet der Anbieter eine Anmeldung in zwei Schritten für das Kundenkonto?
  • Unterstützt er DNSSEC für deine Domain? Bei .de übernimmt der Provider Schlüsselerzeugung und Signierung, wenn er DNSSEC anbietet [12].
  • Kannst du über ihn einen Registry Lock beantragen? Den .de Registry Lock beantragst du über deinen Provider [13].
  • Darfst du eigene Nameserver eintragen, falls du das DNS später woanders verwalten willst?

Welche Daten du als Inhaber angibst

Die Registrierung einer .de-Domain ist ein verbindlicher Vertrag. Du musst rechts- und geschäftsfähig sein und richtige, vollständige Angaben zum Inhaber machen [1]. Ändern sich deine Daten, musst du das unverzüglich mitteilen [4]. Die DENIC prüft die Inhaberdaten automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität. Pflicht sind der vollständige Name, bei Firmen mit Rechtsform, die aktuelle Postanschrift, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse [6]. Die Verifizierung läuft über deinen Provider. Fehlt sie, nimmt die DENIC die Domain zunächst aus der .de-Zone und löscht sie später [6].

.de steht Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen im In- und Ausland offen [1]. Wer keinen Sitz in Deutschland hat, muss auf Aufforderung der DENIC binnen zwei Wochen einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten benennen. Eine Postfachadresse reicht dafür nicht [4].

Bei generischen Endungen verlangt die ICANN ebenfalls genaue Kontaktdaten, die du bei Änderungen umgehend aktualisieren musst. Auf Anfragen deines Registrars musst du innerhalb von 15 Tagen antworten [2].

Weitere Schutzmaßnahmen für Konto und Domain stehen unter Domain-Hijacking verhindern.

Laufende Kosten und Verlängerung

Bei .de schließt du mit der DENIC einen Vertrag auf unbestimmte Zeit, den du jederzeit ohne Frist kündigen kannst [4]. Solange ein Provider die Domain für dich verwaltet, ruht deine Zahlungspflicht gegenüber der DENIC [4]. Du zahlst dann an den Provider, nach dessen Preisen und Laufzeiten. Kündigst du beim Provider, ohne die Domain zu einem anderen Anbieter umzuziehen, übernimmt die DENIC sie im TRANSIT-Verfahren und schreibt dich an. In der Frist aus diesem Schreiben kannst du die Domain umziehen, bei der DENIC weiterführen oder löschen lassen. Reagierst du nicht, löscht die DENIC die Domain [14]. Wer sie behalten will, sollte vorher umziehen.

Ein leerer Wandkalender und ein Stift auf einem Schreibtisch neben einer Kaffeetasse im Morgenlicht
Bild: KI-generiert

Generische Domains registrierst du für einen festen Zeitraum, meist ein Jahr, und verlängerst sie dann. Damit niemand eine Verlängerung verpasst, schreibt die ICANN Erinnerungen vor: eine etwa einen Monat vor Ablauf, eine etwa eine Woche vorher und eine weitere innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf [7]. Wird die Domain trotzdem gelöscht, bieten die Registries eine Wiederherstellungsfrist von 30 Tagen an [7]. Für die Rückholung kann der Registrar eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr verlangen [11]. Was bei abgelaufenen Domains gilt, steht unter Domain abgelaufen: Fristen und Rückholung.

Neben der Domain selbst können weitere Posten anfallen, die viele Registrare getrennt berechnen: E-Mail-Postfächer, Webspace, Zertifikate oder ein Registry Lock. Vergleiche bei Angeboten deshalb auch die Gebühren für Verlängerung und Wiederherstellung. Bei generischen Endungen müssen Registrare diese Gebühren bei der Registrierung offenlegen, und die ICANN weist selbst darauf hin, dass Verlängerungspreise höher sein können als der Registrierungs- oder Umzugspreis [7].

Kündigungen bei einzelnen Anbietern erklärt unser Schwesterprojekt vertrag-kuendigen.com, etwa für IONOS, Strato, united-domains und ALL-INKL.COM.

Eine vergebene Domain kaufen

Ist der Wunschname schon vergeben, nennt die ICANN mehrere Wege: eine Einigung mit dem Inhaber, das Abwarten, ob er die Domain auslaufen lässt, eine Klage oder bei missbräuchlichen Registrierungen ein Schiedsverfahren [8]. Den Inhaber einer .de-Domain nennt dir die DENIC, wenn du ein berechtigtes Interesse darlegst [9]. Hilfe dabei gibt die Seite Whois-Abfrage: wem gehört eine Domain?.

Zwei Personen geben sich an einem kleinen Cafétisch die Hand, vor ihnen geschlossene Mappen
Bild: KI-generiert

Einigst du dich, gibt es bei .de zwei Wege zum Inhaberwechsel. Entweder beauftragen alter und neuer Inhaber gemeinsam den bisherigen Provider, der die Inhaberdaten bei der DENIC ändert. Oder der bisherige Inhaber lässt eine AuthInfo erzeugen und gibt sie an dich weiter. Dein Provider führt dann Provider- und Inhaberwechsel in einem Schritt durch [10]. Bei generischen Endungen muss der Registrar nach einem Inhaberwechsel eine Umzugssperre von 60 Tagen setzen. Nur wenn der Registrar es anbietet, kann der bisherige Inhaber vorher darauf verzichten [8].

Vor dem Kauf solltest du prüfen, ob auf der Domain ein Dispute-Eintrag liegt. Eine solche Domain darf nicht übertragen werden [4]. Bei größeren Beträgen kann ein Treuhanddienst helfen: Der Käufer zahlt an den Treuhänder, und das Geld geht erst an den Verkäufer, wenn die Domain auf den Käufer eingetragen ist.

  1. Organisation Registrierung von .de-Domains. DENIC eG. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Registrants' Benefits and Responsibilities. ICANN. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz RFC 1035: Domain Names, Implementation and Specification, Abschnitt 2.3.4. IETF. Stand November 1987. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation DENIC-Domainbedingungen, §§ 1, 3, 4, 6 und 7. DENIC eG. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation FAQs zu Rechtsthemen. DENIC eG. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Inhaberdatenverifizierung. DENIC eG. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Expired Registration Recovery Policy, Abschnitte 2.1, 3.1 und 4.1. ICANN. Stand 28.02.2013, gültig seit 31.08.2013. abgerufen am 29.10.2026
  8. Organisation About Change of Registrant. ICANN. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  9. Organisation FAQs für Interessenten an einer registrierten Domain. DENIC eG. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation Inhaberwechsel. DENIC eG. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  11. Organisation FAQs for Registrants: Transferring Your Domain Name. ICANN. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  12. Organisation FAQs zu DNSSEC. DENIC eG. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  13. Organisation .de Registry Lock. DENIC eG. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  14. Organisation FAQs about TRANSIT. DENIC eG. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.