Domains und SubdomainsRatgeber

Whois-Abfrage: wem gehört eine Domain?

Mit einer Whois- oder RDAP-Abfrage siehst du Status, Nameserver und den verwaltenden Anbieter einer Domain. Bei .de zeigt die DENIC für Firmen und Organisationen auch Name, Anschrift und Kontaktdaten des Inhabers, für Privatpersonen nicht. Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann die Daten bei der DENIC beantragen.

Alter Karteischrank aus Holz mit einer herausgezogenen Schublade in einem ruhigen Archivraum
Bild: KI-generiert

Wem gehört diese Domain? Die Frage stellt sich, wenn du einen Wunschnamen belegt findest, einen Shop prüfen willst oder eine Website deine Marke nutzt. Früher reichte eine Whois-Abfrage, und Name, Anschrift und Telefonnummer des Inhabers standen da. Heute ist das komplizierter. Bei .de hängt die Antwort davon ab, ob eine Firma oder eine Privatperson die Domain hält, bei den generischen Endungen von Datenschutzregeln der ICANN. Dieser Beitrag zeigt, was eine Abfrage heute liefert und welche Wege es gibt, wenn sie nicht reicht.

Was Whois und RDAP sind

Whois ist ein altes, sehr einfaches Protokoll. Ein Whois-Server wartet auf TCP-Port 43 auf Anfragen und schickt eine Textantwort zurück [1]. Das Protokoll kennt weder Zugriffsbeschränkungen noch Schutz der Daten auf dem Weg und kann nicht einmal angeben, in welchem Zeichensatz die Antwort steht. RFC 3912 empfiehlt deshalb, darüber nur unkritische, öffentliche Informationen auszuliefern [1].

Der Nachfolger heißt RDAP, Registration Data Access Protocol. Er läuft über HTTPS und liefert die Daten in einem festen Format aus JSON, das RFC 9083 beschreibt [2]. Programme können die Antworten damit zuverlässig auswerten. Für die generischen Endungen wie .com, .net oder .org ist RDAP seit dem 28.01.2025 die maßgebliche Quelle; die ICANN hat das klassische Whois dort abgelöst und verweist für Abfragen auf ihren RDAP-Dienst [3].

Umgangssprachlich heißt jede Abfrage nach dem Inhaber einer Domain weiter "Whois", auch wenn technisch RDAP dahintersteht. Bei .de bietet die DENIC beides an, dazu eine Domainabfrage auf ihrer Website [4].

Was die DENIC-Abfrage bei .de zeigt

Für .de-Domains ist die Domainabfrage der DENIC die erste Adresse. Sie zeigt den Status der Domain, technische Daten wie Nameserver und DNSSEC-Schlüssel und zwei Kontaktmöglichkeiten: einen Kontakt für allgemeine Anfragen und einen für Missbrauchsmeldungen [4]. Was darüber hinaus sichtbar ist, hängt vom Inhaber ab [4].

Lupe aus Messing auf einer geschlossenen Mappe auf einem Holzschreibtisch im Licht einer Lampe
Bild: KI-generiert
AngabeInhaber ist Firma oder OrganisationInhaber ist Privatperson
Name und Anschrift des Inhaberssichtbarnicht sichtbar
E-Mail und Telefon des Inhaberssichtbarnicht sichtbar
Datum der Registrierungsichtbarsichtbar
Verwaltendes DENIC-Mitgliedsichtbarsichtbar
Status und Nameserversichtbarsichtbar

Über RDAP und das klassische Whois unter whois.denic.de liefert die DENIC den Status der Domain, die technischen Daten und das Datum der letzten Änderung [4]. In der Kommandozeile sieht eine Abfrage so aus: whois -h whois.denic.de -T dn beispiel.de.

Was sich durch NIS2 geändert hat

Welche Inhaberdaten bei .de öffentlich sind, hat sich mit der deutschen Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie geändert. Laut heise online gelten die neuen Transparenzvorgaben seit dem 06.12.2025. Bei Domains von Unternehmen, Vereinen und anderen Organisationen zeigt die DENIC nun Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Inhabers. Die Daten von Privatpersonen bleiben geschützt [5].

Mit den neuen Regeln prüft die DENIC die Daten auch genauer. Seit dem 14.04.2026 bewertet sie Registrierungsdaten automatisch nach Risiko. Fallen Unstimmigkeiten auf, muss das verwaltende DENIC-Mitglied die Angaben bestätigen. Gelingt das nicht, wird die Domain in Quarantäne gesetzt, sie löst dann nicht mehr auf und kann später gelöscht werden [5, 9]. Inhaber werden laut heise innerhalb der ersten drei Wochen per E-Mail informiert [5].

Deine eigenen Daten kannst du bei der DENIC einsehen: In der Abfrage wählst du die Informationen zum Domaininhaber und gibst deine Postleitzahl oder E-Mail-Adresse ein. Die DENIC schickt dir dann einen zeitlich begrenzten Link per E-Mail [4].

Wie du an verdeckte Inhaberdaten kommst

Ist der Inhaber eine Privatperson, bleibt die Abfrage leer. An die Daten kommt nur, wer einen Grund hat, den die DENIC anerkennt. Sie nennt Behörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben, etwa bei der Strafverfolgung, und Dritte mit berechtigtem Interesse. Dazu zählen Inhaber von Namens- oder Markenrechten, Gläubiger mit einem vollstreckbaren Titel und Insolvenzverwalter [4]. Den Antrag stellst du über ein Formular der DENIC, die jeden Fall einzeln prüft [4] [5].

Flur mit Bürotüren aus Milchglas, aus einer leicht geöffneten Tür fällt Licht
Bild: KI-generiert

Neugier reicht dafür nicht. Wer eine Domain kaufen will, die einer Privatperson gehört, schreibt an den allgemeinen Kontakt aus der Abfrage oder an das verwaltende DENIC-Mitglied. Bei Streit um Namens- oder Markenrechte erklärt der Beitrag Domain und Recht, welche Schritte es gibt. Dort steht auch, wann ein Anwalt die bessere Wahl ist.

Abfrage bei .com, .net und anderen Endungen

Für generische Endungen gilt die Registration Data Policy der ICANN, die seit dem 21.08.2025 in Kraft ist [6]. Registries und Registrare müssen danach personenbezogene Daten in der öffentlichen Abfrage schwärzen, wenn das geltende Recht es verlangt. Betroffen sind unter anderem Name, Straße, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Inhabers [6]. In der Praxis siehst du bei vielen .com-Domains deshalb nur den Registrar, die Nameserver und die Daten der Registrierung, aber keinen Inhaber.

Die Abfrage selbst läuft über das RDAP-Angebot der ICANN oder über den Registrar, der in der Antwort genannt wird [3]. Bei Länderendungen wie .at, .ch oder .fr ist die jeweilige Vergabestelle zuständig, und jede hat eigene Regeln, welche Daten sie zeigt.

Was du ohne Inhaberdaten herausfindest

Auch wenn der Name fehlt, verrät eine Abfrage einiges:

  • Ob die Domain registriert ist oder frei, und seit wann sie besteht.
  • Welcher Anbieter sie verwaltet. Dort kannst du Missbrauch melden.
  • Welche Nameserver eingetragen sind. Das zeigt oft, bei welchem Hoster die Website liegt.
  • Ob die Domain gesperrt ist oder sich gerade in einem Umzug befindet.

Die technischen Einträge der Domain, etwa die IP-Adresse des Servers oder die Mailserver, zeigt der DNS-Check. Ein sehr junges Registrierungsdatum bei einem Shop mit angeblich langer Geschichte ist ein Warnzeichen. Wie du einen Onlineshop vor dem Kauf prüfst, steht auf betrug.domain-root.de.

Abfrage für IP-Adressen

Whois und RDAP gibt es auch für IP-Adressen. Die Daten führen dort die regionalen Internet-Registries, die Adressblöcke an Anbieter vergeben. RFC 9083 beschreibt das Antwortformat ausdrücklich für beide Arten von Registries [2]. Für Europa, den Nahen Osten und Teile Zentralasiens ist das RIPE NCC zuständig. Es verteilt IPv4- und IPv6-Adressen an seine Mitglieder, vor allem Internetanbieter, Telekommunikationsfirmen und große Unternehmen, und pflegt die RIPE-Datenbank mit eigener Whois-Suche [8].

Eine solche Abfrage zeigt in der Regel den Anbieter, dem ein Adressbereich zugeteilt ist. Wer die einzelne Adresse gerade nutzt, steht dort meist nicht. Hilfreich ist das, wenn du wissen willst, bei welchem Hoster ein Server steht oder an wen du eine Missbrauchsmeldung schickst. Die IP-Adresse einer Domain liefert dir vorher der DNS-Check. Mit beiden Abfragen zusammen siehst du, wer die Domain verwaltet und in welchem Netz die Website läuft.

Das Impressum als zweite Quelle

Für Websites aus Deutschland gibt es einen zweiten Weg. Wer einen digitalen Dienst geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt anbietet, muss nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes Namen und Anschrift, eine E-Mail-Adresse für schnellen Kontakt und je nach Fall weitere Angaben wie Registereintrag und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nennen. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein [7]. Bei geschäftlichen Websites findest du den Betreiber deshalb meist schneller im Impressum als in der Domainabfrage. Wer Website und Domain betreibt, muss allerdings nicht dieselbe Person sein.

Metallener Briefkasten neben einer hölzernen Haustür im Morgenlicht
Bild: KI-generiert

Die eigene Domain im Blick behalten

Die Abfrage lohnt sich auch für die eigenen Domains. Prüf einmal im Jahr, ob Inhaber, Anschrift und Kontaktdaten stimmen und ob die Domain beim richtigen Anbieter liegt. Achte darauf, dass du selbst als Inhaber eingetragen bist und nicht eine Agentur oder ein früherer Dienstleister. Wie die Registrierung abläuft und worauf du dabei achtest, erklärt Domain registrieren. Was eine Domain grundsätzlich ausmacht, steht unter Was ist eine Domain?.

  1. Gesetz RFC 3912: WHOIS Protocol Specification. IETF. Stand September 2004. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz RFC 9083: JSON Responses for the Registration Data Access Protocol (RDAP). IETF. Stand Juni 2021. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation ICANN Update: Launching RDAP; Sunsetting WHOIS. ICANN. Stand 27.01.2025. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Whois-Service und Domainabfrage. DENIC eG. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  5. NIS2-Umsetzung: DENIC gibt bestimmte Inhaberdaten von .de-Domains frei. heise online. Stand 17.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Registration Data Policy. ICANN. Stand 2025. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 5 Allgemeine Informationspflichten. Bundesministerium der Justiz. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  8. Organisation What We Do. RIPE NCC. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  9. Organisation Processes, Checks and Risk Assessment (NIS 2 Implementation). DENIC eG. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.